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SG Hannover, 12.09.2007 - S 34 SF 201/07 |
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- LSG Baden-Württemberg, 07.03.2006 - L 3 AL 353/06
Anwaltliche Mitwirkung an der Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakts
Auszug aus SG Hannover, 12.09.2007 - S 34 SF 201/07
wenn Mit diesem besonders vergütetem Bemühen muss der Anwalt die Absicht verfolgen, eine gütliche Erledigung des Rechtsstreites her-beizuführen (vgl. umfassend Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 7.März 2006 - L 3 AL 353/06 NZB). - OVG Hamburg, 26.10.1972 - Bf II 3/72
Auszug aus SG Hannover, 12.09.2007 - S 34 SF 201/07
Denn jedes Widerspruchsverfahren ist gebührenrechtlich trotz Gleichheit der Sachlage und der Rechtslage als eine eigenständige Angelegenheit anzusehen (vgl. Ham-burgische Oberverwaltungsgericht vom 16. März 1992 -Bs II 3/72-, abgedruckt in MDR 1972, Seite 808 f.).Für diese Auffassung spricht bereits, dass die Benutzung von Textbausteinen zu einer effektiven Büroorganisation eines Anwalts gehört und deshalb nicht gebührenmindernd berücksichtigt werden kann.